Allgemeine Geschäftsbedingungen

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie arbeite ich ganzheitlich und wende Verfahren an, die zum Teil von der Schulmedizin und Krankenkassen nicht anerkannt werden. Damit trotzdem zwischen Ihnen als Patient/Klient und mir als Heilpraktiker für Psychotherapie ein klares Rechtsverhältnis besteht, liegen allen Behandlungen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.

§ 1. Anwendungsbereich der AGB

1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, Marco Drotleff – nachfolgend Heilpraktiker genannt - und dem/der Patient/in, Klient/in oder Kunde/in – nachfolgend Patient genannt - als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.

3. Der Heilpraktiker ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. Dabei werden in der Regel Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

§ 3. Mitwirkung des Patienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§ 4 Terminvereinbarungen

1. Die Praxis von Heilpraktiker für Psychotherapie Marco Drotleff ist eine Bestellpraxis und Terminvereinbarungen werden in der Regel telefonisch oder per Email vereinbart.

2. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, so kann dieser Termin vom Patienten abgesagt werden.

Eine Terminabsage bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ist kostenfrei. Sollte die Terminabsage später erfolgen so wird das Honorar in voller Höhe berechnet.

3. Trifft ein Patient verspätet zu dem vereinbarten Termin ein, so verkürzt sich der Termin zeitlich um die Zeit des verspäteten Eintreffens. Das Honorar ist dabei nicht reduzierbar und wird in voller Höhe berechnet.

4. Erscheint ein Patient nicht zu einem vereinbarten Termin und hat diesen auch nicht rechtzeitig abgesagt, so wird das Honorar in voller Höhe berechnet.

§ 5. Honorierung des Heilpraktikers

1.  Der Heilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches individuell vereinbart wird.

2.  Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Patienten in bar an den Heilpraktiker gegen Quittung zu bezahlen oder gegen Rechnung zu überweisen. 

3. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Patient auf Wunsch eine Rechnung nach § 7

4. Vermittelt der Heilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen analog M III-IV, N der GOÄ) ist der Heilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Patienten in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz b) abzurechnen.

§ 6 Honorarerstattung durch Dritte

Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt.

§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung

1. Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.

2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise bei einer Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten könnte.

3. Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen ihrer Leistungen und weitere Dokumentationen in einer Handakte. Dem Patienten/Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.

4. Sofern der Patient/Klient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Heilpraktikerin kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt und als solche gekennzeichnet.

5. Handakten werden von der Heilpraktikerin 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.

§ 8 Rechnungsstellung

1. Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung.

2. Die Rechnung enthält Namen und Anschrift des Heilpraktikers, den Namen und die Anschrift des Patienten/Klienten, das Rechnungsdatum, die abzurechnenden Positionen incl. angefallener Honorare von Dritt- und Nebenleistungen. Umsätze aus Leistungen als Heilpraktiker für Psychotherapie sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.

3. Auf Wunsch des Patienten/Klienten kann eine Rechnung mit Therapie bzw. Diagnosespezifikation ausgestellt werden. Jede Änderung einer bereits ausgestellten Rechnung ist kosten- und Honorarpflichtig.

§ 9 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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